Hygienekonzept zur Nutzung
des
Kulturhauses der Gemeinde Küstriner Vorland
Die Nutzer des Kulturhauses Küstriner Vorland sind zum Schutz der Mitarbeiter*innen und Gäste vor einer weiteren Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus verpflichtet, die nachfolgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten. Die Hygieneregelungen sind Bestandteil des Nutzungsvertrages.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Nutzung des Kulturhauses auch bei Einhaltung aller notwendigen Hygienemaßnahmen ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht.
Einlass
1. Personen mit Atemwegssymptomen ist der Zutritt nicht gestattet.
2. Jede Person ist angehalten einzeln einzutreten und den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
3. Bei Eintritt sind die Nutzer angehalten sich gründlich die Hände zu waschen (20 bis 30 Sekunden).
Sitzungen der Gemeindevertretung
4. Jedes Mitglied platziert sich in einem Mindestabstand von 1,5 Metern auf den vorbereiteten Sitzplätzen.
5. Gleiches gilt für Gäste, für die separate Sitzmöglichkeiten vorbereitet sind.
6. Jeder Gast hat sich in die Anwesenheitsliste unter Angabe des Vor- und Familiennamen, der vollständigen Anschrift und der Telefonnummer einzutragen. Die Mitglieder der Gemeindevertretung werden gesondert erfasst. Die Anwesenheitslisten werden von der Amtsverwaltung verwahrt bzw. nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet.
7. Jeder hat auf das zeitversetzte Betreten und Verlassen des Sitzungsraumes zur Einhaltung der Abstände bei Beginn und Ende der Veranstaltung zu achten.
8. Die Toilettenräume sind einzeln zu benutzen.
Private Veranstaltungen
An Zusammenkünften und privaten Feiern können bis zu 50 Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln teilnehmen. Auf Grund der Beschränkung und Wahrung der Abstandsregeln musste die maximale zulässige Personenanzahl für alle Veranstaltungsräume neu berechnet werden.
9. Zulässige Personenanzahl für den Bereich Saalerweiterung, und Thekenraum beträgt maximal 25 Personen.
10. Zulässige Personenanzahl für den Bereich Saal, Saalerweiterung und Thekenraum beträgt maximal 50 Personen.
11. Zulässige Personenanzahl für den Konferenzraum beträgt maximal 12 Personen.
12. Zulässige Personenanzahl für den Seniorenclub im Kulturhaus beträgt maximal 20 Personen.
13. Vom Nutzer der jeweiligen angemieteten Räumlichkeit sind Anwesenheitslisten zu führen, hier müssen alle Gäste mit Vor-und Zunamen, sowie vollständiger Adresse und Telefonnummer erfasst werden, diese müssen 4 Wochen aufbewahrt werden und auf Verlangen dem zuständigem Gesundheitsamt ausgehändigt werden.
Hygieneregeln für den Küchenbereich
14. In der Küche dürfen sich maximal 2 Personen gleichzeitig aufhalten-
15. Im Küchenbereich sind Einmalhandschuhe und Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
16. Benutztes Geschirr des Hauses, muss vorgespült werden und anschließend im Geschirrspüler gereinigt.
17. Die Schankanlage ist nicht zu benutzen.
Vereinstreffen
18. Die Teilnehmeranzahl ist auf 10 Personen max. begrenzt.
19. Jedes Mitglied platziert sich in einem Mindestabstand von 1,5 Metern auf den vorbereiteten Sitzplätzen.
20. Gleiches gilt für Gäste, für die separate Sitzmöglichkeiten vorbereitet sind.
21. Es ist der Kulturhausleitung eine verantwortliche Person für die Einhaltung der Vorschriften zu benennen.
22. Jeder Gast bzw. jedes Mitglied hat sich in die Anwesenheitsliste unter Angabe des Vor- und Familiennamen, der vollständigen Anschrift und der Telefonnummer einzutragen. Die Anwesenheitslisten werden von der verantwortlichen Person (Nr. 5) verwahrt bzw. nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 4 Wochen vernichtet.
23. Jeder hat auf das zeitversetzte Betreten und Verlassen des Raumes zur Einhaltung der Abstände bei Beginn und Ende der Veranstaltung zu achten.
24. Die Toilettenräume sind einzeln zu benutzen.
Kulturveranstaltungen
25. Ab dem 06.06.2020 können bis zu 75 Besucher an Kulturveranstaltungen (Kino, Kabarett) teilnehmen.
26. Jeder Gast platziert sich in einem Mindestabstand von 1,5 Metern auf den vorbereiteten Sitzplätzen.
27. Jeder Gast hat sich in die Anwesenheitsliste einzutragen. Die Anwesenheitsliste ist der Leiterin des Kulturhauses auszuhändigen. Sie verwahrt die Anwesenheitsliste für vier Wochen nach Ende der Veranstaltung, gibt diese auf Verlangen an das zuständige Gesundheitsamt heraus und vernichtet diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.
28. Jeder hat auf das zeitversetzte Betreten und Verlassen des Veranstaltungsraumes zur Einhaltung der Abstände bei Beginn und Ende der Veranstaltung zu achten.
29. Die Toilettenräume sind einzeln zu benutzen.
Feiern zum Schulanfang und zum Schulschluss
30. Diese Veranstaltungen können mit bis zu 75 Besuchern durchgeführt werden.
31. Jeder Gast platziert sich in einem Mindestabstand von 1,5 Metern auf den vorbereiteten Sitzplätzen.
32. Jeder Gast hat sich in die Anwesenheitsliste unter Angabe des Vor- und Familiennamen, der vollständigen Anschrift und der Telefonnummer einzutragen. Die Anwesenheitsliste ist der Leiterin des Kulturhauses auszuhändigen. Sie verwahrt die Anwesenheitsliste für vier Wochen nach Ende der Veranstaltung, gibt diese auf Verlangen an das zuständige Gesundheitsamt heraus und vernichtet diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.
34. Die Toilettenräume sind einzeln zu benutzen.
Sportbetrieb
35. Jede Sportgruppe hat schriftlich einen Verantwortlichen zu benennen, der für die Einhaltung der Hygieneregeln einzutreten hat. Zu benennen sind Vor- und Familienname, vollständige Anschrift, Telefonnummer.
36. Er erfasst die Kontaktdaten der Teilnehmer in einer Anwesenheitsliste unter Angabe des Vor- und Familiennamen, der vollständigen Anschrift und der Telefonnummer.
37. Der physische Abstand von mindestens 1,5 Metern ist einzuhalten.
38. Die Sportausübung hat kontaktfrei zu erfolgen.
39. Der Hygieneverantwortliche der Sportgruppe sorgt eigenständig zur Umsetzung der erforderlichen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Geräten.
40. Die Toilettenräume sind einzeln zu benutzen.
41. Regelmäßig, mindestens stündlich, ist der benutzte Raum zu lüften.
42. Der Sportbetrieb erfolgt ohne Zuschauer*innen; dies gilt nicht für sorge- und umgangsberechtigte Personen.
Reinigung und Desinfektion
43. Durch das Personal des Kulturhauses sind nach jeder Benutzung alle Türklinken, Tischflächen und benutzte Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren und die Räumlichkeiten zu lüften.
Golzow, den 29.05.2020
Ebert
Amtsdirektor
Hygienekonzept für das Bürgerhaus in Manschnow und das Jugendintegrationszentrum (obere Etage Bürgerhaus) in Gorgast
Die Nutzer vom Bürgerhaus in Manschnow und Gorgast sind zum Schutz der Mitarbeiter*innen und Gäste vor einer weiteren Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus verpflichtet die nachfolgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Nutzung der Bürgerhäuser auch bei Einhaltung aller notwendigen Hygienemaßnahmen ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht.
Gäste/Nutzer die nach einem Besuch des Bürgerhauses entsprechende Symptome aufweisen, haben umgehend Ihren Hygieneverantwortlichen zu informieren und müssen sich auf schnellstem Weg an einen Arzt oder das Gesundheitsamt wenden.
Einlass
1. Personen mit Atemwegssymptomen ist der Zutritt nicht gestattet.
2. Jede Person ist angehalten einzeln einzutreten und den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
3. Bei Eintritt sind die Nutzer angehalten sich gründlich die Hände zu waschen (20 bis 30 Sekunden).
Sitzungen der Gemeindevertretung
4. Jedes Mitglied platziert sich in einem Mindestabstand von 1,5 Metern auf den vorbereiteten Sitzplätzen.
5. Gleiches gilt für Gäste, für die separate Sitzmöglichkeiten vorbereitet sind.
6. Jeder Gast hat sich in die Anwesenheitsliste unter Angabe des Vor- und Familiennamen, der vollständigen Anschrift und der Telefonnummer einzutragen. Die Mitglieder der Gemeindevertretung werden gesondert erfasst. Die Anwesenheitslisten werden von der Amtsverwaltung verwahrt bzw. nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet.
7. Jeder hat auf das zeitversetzte Betreten und Verlassen des Sitzungsraumes zur Einhaltung der Abstände bei Beginn und Ende der Veranstaltung zu achten.
8. Die Toilettenräume sind einzeln zu benutzen.
Private Veranstaltungen
An Zusammenkünften und privaten Feiern können bis zu 50 Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln teilnehmen. Auf Grund der Beschränkung und Wahrung der Abstandsregeln musste die maximale zulässige Personenanzahl für alle Veranstaltungsräume neu berechnet werden.
9. Zulässige Personenanzahl für das Jugendintegrationszentrum (obere Etage Bürgerhaus) beträgt maximal 30 Personen.
10. Zulässige Personenanzahl für das Bürgerhaus Manschnow bei kompletter Nutzung, Thekenraum und Saal beträgt maximal 35 Personen.
11. Zulässige Personenanzahl für den Thekenraum im Bürgerhaus Manschnow beträgt maximal 10 Personen.
12. Zulässige Personenanzahl für den Saal im Bürgerhaus liegt bei maximal 25 Personen.
13. Vom Nutzer der jeweiligen angemieteten Räumlichkeit sind Anwesenheitslisten zu führen, hier müssen alle Gäste mit Vor-und Zunamen, sowie vollständiger Adresse und Telefonnummer erfasst werden, diese müssen 4 Wochen aufbewahrt werden und auf Verlangen dem zuständigem Gesundheitsamt ausgehändigt werden.
Hygieneregeln für den Küchenbereich
14. In der Küche dürfen sich maximal 2 Personen gleichzeitig aufhalten-
15. Im Küchenbereich sind Einmalhandschuhe und Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
16. Benutztes Geschirr des Hauses, muss vorgespült werden und anschließend im Geschirrspüler gereinigt.
17. Die Schankanlage ist nicht zu benutzen.
Vereinstreffen
18. Die Teilnehmeranzahl ist auf 10 Personen max. begrenzt.
19. Jedes Mitglied platziert sich in einem Mindestabstand von 1,5 Metern auf den vorbereiteten Sitzplätzen.
20. Gleiches gilt für Gäste, für die separate Sitzmöglichkeiten vorbereitet sind.
21. Es ist der Kulturhausleitung eine verantwortliche Person für die Einhaltung der Vorschriften zu benennen.
22. Jeder Gast bzw. jedes Mitglied hat sich in die Anwesenheitsliste unter Angabe des Vor- und Familiennamen, der vollständigen Anschrift und der Telefonnummer einzutragen. Die Anwesenheitslisten werden von der verantwortlichen Person (Nr. 5) verwahrt bzw. nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 4 Wochen vernichtet.
23. Jeder hat auf das zeitversetzte Betreten und Verlassen des Raumes zur Einhaltung der Abstände bei Beginn und Ende der Veranstaltung zu achten.
24. Die Toilettenräume sind einzeln zu benutzen.
Kulturveranstaltungen
25. Ab dem 06.06.2020 können bis zu 75 Besucher an Kulturveranstaltungen (Kino, Kabarett) teilnehmen.
26. Jeder Gast platziert sich in einem Mindestabstand von 1,5 Metern auf den vorbereiteten Sitzplätzen.
27. Jeder Gast hat sich in die Anwesenheitsliste einzutragen. Die Anwesenheitsliste ist der Leiterin des Kulturhauses auszuhändigen. Sie verwahrt die Anwesenheitsliste für vier Wochen nach Ende der Veranstaltung, gibt diese auf Verlangen an das zuständige Gesundheitsamt heraus und vernichtet diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.
28. Jeder hat auf das zeitversetzte Betreten und Verlassen des Veranstaltungsraumes zur Einhaltung der Abstände bei Beginn und Ende der Veranstaltung zu achten.
29. Die Toilettenräume sind einzeln zu benutzen.
Feiern zum Schulanfang und zum Schulschluss
30. Diese Veranstaltungen können mit bis zu 75 Besuchern durchgeführt werden.
31. Jeder Gast platziert sich in einem Mindestabstand von 1,5 Metern auf den vorbereiteten Sitzplätzen.
32. Jeder Gast hat sich in die Anwesenheitsliste unter Angabe des Vor- und Familiennamen, der vollständigen Anschrift und der Telefonnummer einzutragen. Die Anwesenheitsliste ist der Leiterin des Kulturhauses auszuhändigen. Sie verwahrt die Anwesenheitsliste für vier Wochen nach Ende der Veranstaltung, gibt diese auf Verlangen an das zuständige Gesundheitsamt heraus und vernichtet diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.
33. Jeder hat auf das zeitversetzte Betreten und Verlassen des Sitzungsraumes zur Einhaltung der Abstände bei Beginn und Ende der Veranstaltung zu achten.
34. Die Toilettenräume sind einzeln zu benutzen.
Sportbetrieb
35. Jede Sportgruppe hat schriftlich einen Verantwortlichen zu benennen, der für die Einhaltung der Hygieneregeln einzutreten hat. Zu benennen sind Vor- und Familienname, vollständige Anschrift, Telefonnummer.
36. Er erfasst die Kontaktdaten der Teilnehmer in einer Anwesenheitsliste unter Angabe des Vor- und Familiennamen, der vollständigen Anschrift und der Telefonnummer.
37. Der physische Abstand von mindestens 1,5 Metern ist einzuhalten.
38. Die Sportausübung hat kontaktfrei zu erfolgen.
39. Der Hygieneverantwortliche der Sportgruppe sorgt eigenständig zur Umsetzung der erforderlichen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Geräten.
40. Die Toilettenräume sind einzeln zu benutzen.
41. Regelmäßig, mindestens stündlich, ist der benutzte Raum zu lüften.
42. Der Sportbetrieb erfolgt ohne Zuschauer*innen; dies gilt nicht für sorge- und umgangsberechtigte Personen.
Reinigung und Desinfektion
43. Durch das Personal des Kulturhauses sind nach jeder Benutzung alle Türklinken, Tischflächen und benutzte Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren und die Räumlichkeiten zu lüften.
Golzow, den 29.05.2020
Ebert
Amtsdirektor
Sie wollen eine Familien - oder Betriebsfeier, eine Tagung oder eine Tanzveranstaltung durchführen und suchen geeignete Räume in Ihrer Nähe?
Die Gemeinde Küstriner Vorland bietet Ihnen Räume im Kulturhaus Küstriner Vorland, Bürgerhaus Manschnow oder im Jugendintegrationszentrum Gorgast an.
Veranstaltungsmöglichkeiten in unseren Häusern sind:
1. Kulturhaus Küstriner Vorland
Das Kulturhaus Küstriner Vorland liegt in unmittelbarer Nähe an der B1 ca.800 m bis zur Grenze nach Polen. Das Kulturhaus wurde im Jahr 2000 nach umfangreichen Renovierungs- und Umbauarbeiten wieder geöffnet. Die Innenausstattung wurde komplett erneuert, sie ist modern und zweckgemäß. Das Kulturhaus verfügt über eine Anlage mit Akustik, -Licht und Bühnentechnik, wie Leinwand oder Projektorleinwand.
Das Haus ist behindertengerecht über eine Rampe zu erreichen, ein Behinderten – WC ist ebenfalls vorhanden.
Adresse des Hauses:
Kulturhaus Küstriner Vorland
Karl-Marx-Straße 38
15328 Küstriner Vorland
Die folgenden Räumlichkeiten bieten
wir zur Vermietung an:
Saalerweiterung + Thekenraum & Küche
Nutzungsgebühr pro Tag = 100,00 €
Bestuhlungsmöglichkeiten:
Saal + Saalerweiterung, Thekenraum & Küche
Nutzungsgebühr pro Tag = 320,00 €
Bestuhlungsmöglichkeiten:
Konferenzraum im Obergeschoss
Nutzungsgebühr pro Tag = 70,00 €
Bestuhlungsmöglichkeiten:
Der Konferenzraum kann auch als Standesamt für Hochzeiten genutzt werden.
Raum im Seniorenclub
Nutzungsgebühr pro Tag = 70,00 €
Bestuhlungsmöglichkeiten:
2. Bürgerhaus Manschnow
Das Bürgerhaus Manschnow liegt in der Friedensstraße in unmittelbarer Nähe der Manschnower Kirche.
Früher wurde das Haus als Schule genutzt.
Adresse des Hauses:
Bürgerhaus Manschnow
Friedensstraße 45
15328 Küstriner Vorland
Thekenraum und Küche
Nutzungsgebühr pro Tag = 50,00 €
Bestuhlungsmöglichkeiten:
Saal
Nutzungsgebühr pro Tag = 50,00
€
Bestuhlungsmöglichkeiten:
Saal, Thekenraum und Küche
Nutzungsgebühr pro Tag = 100,00
€
3. Jugendintegrationszentrum Gorgast
Das Jugendintegrationszentrum Gorgast liegt im Amthof in unmittelbarer Nähe der Alten Oder, welche hier auch umgangssprachlich "Pferdeschwämme" genannt. Das Haus wurde im Jahr 2003 nach umfangreichen Renovierungs- und Umbauarbeiten wieder geöffnet. Die Innenausstattung wurde komplett erneuert, sie ist modern und zweckgemäß.
Die Räume befinden sich im Dachgeschoss des Hauses und sind über eine Außentreppe getrennt erreichbar.
Adresse des Hauses:
Jugendintegrationszentrum Gorgast
Amthof 3
15328 Küstriner Vorland
Raum im Dachgeschoss Jugendintegrationszentrum Gorgast
Nutzungsgebühr pro Tag = 100,00 €
Bestuhlungsmöglichkeiten: